Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Skillbased GmbH („Skillbased“) dienen als rechtliche Grundlage für die Nutzung der Skillbased Web- und Native-App  („App“) durch Arbeitnehmer die nach einer Anstellung suchen („Kandidaten“) als auch durch Arbeitgeber die nach Arbeitnehmern suchen („Arbeitgeber“, gemeinsam „Nutzer“).

1.     Registrierung

1.1.     Zur Nutzung der App ist der Nutzer verpflichtet, sich unentgeltlich zu registrieren. Hierzu stellt Skillbased eine Eingabemaske zur Verfügung, die es dem Nutzer auch ermöglicht, die Angaben auf einer Kontrollseite zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Die Registrierung erfolgt nach finaler Bestätigung der Angaben innerhalb der Registrierung durch den Nutzer durch E-Mail-Bestätigung seitens Skillbased, die nochmals auf die für den Nutzer abrufbaren und speicherbaren hiesigen AGB hinweist (eine Speicherung des Vertragstextes durch Skillbased erfolgt nur bei Bedarf).

1.2.     Der Nutzer garantiert, dass er im Registrierungsprozess ausschließlich ihn betreffende Informationen eingibt und insbesondere keine personenbezogene Daten Dritter oder sonstige Inhalte, die die Rechte Dritter betreffen, verwendet.

1.3.     Eine Registrierung ist ausgeschlossen, soweit der Nutzer nicht 16 Jahre alt ist.

1.4.     Der Nutzer verpflichtet sich, die Registrierungsdaten nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle einer anderweitigen Offenlegung informiert der Nutzer Skillbased hierüber unverzüglich nach eigener Kenntnisnahme.

2.     Bereitstellung der App durch Skillbased 

2.1.     Skillbased stellt dem Nutzer die App für die Dauer dieses Vertrages zum Abruf über das Internet zur Verfügung. Skillbased richtet die App auf einem seiner Server ein, der über das Internet für den Nutzer erreichbar ist. Skillbased ist lediglich für die Verfügbarkeit der App auf den eigenen Servern verantwortlich. Diesbezüglich stellt Skillbased eine Verfügbarkeit von 99% pro Monat sicher. Der Nutzer ist selbst verantwortlich für die Bereitstellung eines tauglichen Endgeräts und einer hinreichenden Internetverbindung. Auch ist der Nutzer verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich gegenüber Skillbased anzuzeigen.

2.2.     Zwar können in der App Informationen und Daten hinterlegt werden, jedoch fungiert die App nicht als Cloud-Speicher für den Nutzer, sodass dieser angehalten wird, etwaige Informationen und Daten für sich sicher aufzubewahren, soweit er hierdurch keine Rechte Dritter verletzt.

3.     Rechteübertragung

3.1.     Skillbased räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die App bestimmungsgemäß und nur für eigene Zwecke zu nutzen.

3.2.     Der Quellcode der App wird dem Nutzer nicht zugänglich gemacht und der Nutzer verpflichtet sich, Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung oder unzulässige Offenlegungen weder selbst vorzunehmen, noch zu veranlassen, noch zu ermöglichen, soweit dies nicht nach anwendbarem zwingenden Recht zulässig ist.

3.3.     Der Nutzer darf die App nur insoweit vervielfältigen, wie dies für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlich ist. Soweit die App im Browser genutzt wird, ist der Nutzer nicht berechtigt die App auch nur vorübergehend auf seinem Endgerät zu installieren oder die App anderweitig auf Datenträgern zu speichern. Wird die App als Mobile-App genutzt, ist der Nutzer berechtigt, die App auf seinem mobilen Endgerät zu speichern, um die App bestimmungsgemäß nutzen zu können.

3.4.     Soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlich ist, wird der Nutzer Skillbased das Recht einräumen, die von Skillbased für den Nutzer gespeicherten Daten zu vervielfältigen. Sollte es zur Beseitigung von Störungen notwendig sein, so ist es Skillbased gestattet, Änderungen an der Struktur der Daten und dem Datenformat vorzunehmen.

4.     Rechte und Verpflichtungen der Kandidaten

4.1.     Die Nutzung aller Dienste innerhalb der App sind für Kandidaten kostenlos.

4.2.     Soweit die Kandidaten auf der App für mögliche Arbeitgeber erscheinen möchten, ist es erforderlich, dass die Kandidaten die zur Vervollständigung des eigenen Profils gestellten Fragen und Themenfelder möglichst umfassend bearbeiten („Profil“).  Skillbased bietet in der App die Möglichkeit an, eine Vielzahl von Skills und andere relevante Informationen (Tätigkeitsumfang, Zeitraum, Art des Arbeitens u.ä.) anzugeben; dies umfasst auch die Beantwortung des B5T® Big-Five-Persönlichkeitstest von Dr. Lars Satow („Persönlichkeitstest„). 

4.3.     Erst wenn der Kandidat ein vollständiges Profil erstellt hat und zugestimmt hat, dass sein Profil auf der App veröffentlicht und damit auch von Arbeitgebern eingesehen werden kann, entscheidet Skillbased frei darüber, ob das Profil hochgeladen wird. Das Profil wird Arbeitgebern zunächst nur anonymisiert (Kein Name, kein Geschlecht, kein Bild, keine Adresse etc.) angezeigt und erst nach Bestätigung des Kandidaten entanonymisiert. 

4.4.     Skillbased trifft keine Verpflichtung, einem Kandidaten Arbeitgeber innerhalb der App anzuzeigen. Insbesondere besteht kein Anspruch des Kandidaten, bestimmte Arbeitgeber angezeigt zu bekommen. Entsprechend besteht auch kein Anspruch gegenüber Skillbased auf eine erfolgreiche Vermittlung eines Arbeitsplatzes.

4.5.     Skillbased weist darauf hin, dass die Ergebnisse dieses Persönlichkeitstests als auch die Angaben der Skills und anderer relevanten Informationen keine feststehenden Fakten darstellen, sondern Kandidaten und Arbeitgebern lediglich einen Orientierungspunkt geben sollen, ob beide zueinander passen. Empfehlungen bzgl. „Matches“ und „Perfect Matches“ basieren auf diesen Angaben und der Suchangaben des Arbeitgebers, treffen aber keine tatsächliche Aussage über die Erfolgschancen einer Bewerbung oder in Bezug auf ein potentielles Arbeitsverhältnis.

5.     Rechte und Rechte und Verpflichtungen der Arbeitgeber

5.1.     Die Erstellung eines Profils innerhalb der App ist für die Arbeitgeber kostenlos. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das eigene Profil anhand zutreffender Aussagen zu erstellen und jederzeit aktuell zu halten.

5.2.     Der Arbeitgeber kann in seinem Profil Jobangebote für vakante Stellen erstellen („Jobangebot“). Für jedes Jobangebot erhält der Arbeitgeber einen Überblick über passende Kandidaten in anonymisierter Form. Skillbased ist in der Auswahl der Mandanten frei, kann und wird aber regelmäßig die Entscheidung auf Basis von „Matches“ und „Perfect Matches“ tätigen, die ihrerseits auf Basis des Persönlichkeitstests des Kandidaten, den vom Kandidaten angegebenen weiteren Informationen sowie Skills und der Suchangaben des Arbeitgebers bestimmt werden. Die entsprechende Einordung trifft dabei keine tatsächliche Aussage über die Erfolgschancen einer Bewerbung oder eines potentiellen Arbeitsverhältnisses.

5.3.     Soweit der Arbeitgeber für ein Jobangebot mit den anonymisierten Kandidatenprofile in Kontakt treten möchte, indem der Arbeitgeber durch ein „Like“ das Interesse am jeweiligen Kandidaten bekundet, muss der Arbeitgeber für jedes Jobangebot eine Freischaltung gegenüber Skillbased beauftragen („Freischaltung“). Ein dabei anfallendes Entgelt versteht sich zzgl. einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer. Die Freischaltung erfolgt für 28 Tage. Eine Verlängerung bedarf der erneuten Beauftragung.

5.4.     In keinem Fall ist Skillbased verpflichtet, bestimmte Kandidaten dem Arbeitgeber anzubieten. Skillbased ist in der Auswahl der Kandidaten frei, kann und wird aber regelmäßig die Entscheidung auf Basis von „Matches“ und „Perfect Matches“ tätigen, die ihrerseits auf Basis des Persönlichkeitstests des Kandidaten, den vom Kandidaten angegebenen weiteren Informationen sowie Skills und der Suchangaben des Arbeitgebers bestimmt werden. Die entsprechende Einordung trifft dabei keine tatsächliche Aussage über die Erfolgschancen einer Bewerbung oder eines potentiellen Arbeitsverhältnisses.

6.     Haftungsbeschränkung

6.1.     Die Parteien haften einander unbeschränkt: bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; im Rahmen einer von ihnen ausdrücklich übernommenen Garantie; für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.2.     Für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen („Kardinalpflicht“) haften die Parteien begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden.

6.3.     Im Übrigen ist eine Haftung der Parteien ausgeschlossen.

6.4.     Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 

7.     Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1.     Der Vertrag ist für beide Parteien mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist monatlich kündbar.

7.2.     Das außerordentliche gesetzliche Kündigungsrecht bleibt von diesen Regelungen unberührt.